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   OLG Bremen, 18.02.2016 - 3 U 41/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,23288
OLG Bremen, 18.02.2016 - 3 U 41/12 (https://dejure.org/2016,23288)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18.02.2016 - 3 U 41/12 (https://dejure.org/2016,23288)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - 3 U 41/12 (https://dejure.org/2016,23288)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    BGB §§ 280 Abs. 1 670, 677, 681, 683 S. 1; StromGVV §§ 2 Abs. 2, 3
    Sonstiges Zivilrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Mieters bei fehlendem Anschluss der vermieteten Räume an das Stromnetz

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 152; BGB §§ 677, 683 Satz 1, §§ 670, 681 Satz 1, § 280 Abs. 1
    Kein Anspruch des Energieversorgers aus GoA gegenüber dem Zwangsverwalter bei fehlender Anzeige der Ersatzbelieferung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Vermieters, durch geeignete Maßnahmen die Versorgung der Mieter mit Strom zu gewährleisten - Energieversorgung; Versorgungsvertrag; Stromlieferung; Stromanschluss; Mietvertrag; Geschäftsführung ohne Auftrag

  • rechtsportal.de

    Rechte des Mieters bei fehlendem Anschluss der vermieteten Räume an das Stromnetz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermieter muss für Strom sorgen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vermieter muss Versorgung mit Strom gewährleisten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2017, 160
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.2014 - VIII ZR 391/12

    Energielieferungsvertrag: Zustandekommen durch Belieferung eines

    Auszug aus OLG Bremen, 18.02.2016 - 3 U 41/12
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten hat der Bundesgerichtshof die Revision zugelassen (BGH, VIII ZR 391/12 Beschluss vom 24.09.2013) und das Urteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BGH, VIII ZR 391/12 Urteil vom 22.01.2014).

    Der Vermieter hat jedoch grundsätzlich dafür einzustehen, dass die vermieteten Räume über einen tauglichen Stromanschluss an das allgemeine Versorgungsnetz verfügen (BGH, VIII ZR 391/12 Urteil vom 22.01.2014).

  • BGH, 02.07.2014 - VIII ZR 316/13

    Zum stillschweigenden Vertragsschluss durch Energieverbrauch

    Auszug aus OLG Bremen, 18.02.2016 - 3 U 41/12
    Versorgungsvertrages ist typischerweise der Grundstückseigentümer bzw. derjenige, der die Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss ausübt (BGH, Urt. v. 02.07.2014, VIII ZR 316/2013, Rdnr. 12, zitiert nach Juris).
  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 66/04

    Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages bei Einstellung der Lieferungen

    Auszug aus OLG Bremen, 18.02.2016 - 3 U 41/12
    Ein Vertragsschluss scheitert deshalb auch daran, dass entsprechende Willenserklärungen aus der maßgeblichen objektiven Sicht des jeweiligen Empfängers nicht abgegeben worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 26.1.2005 - VIII ZR 66/04).
  • BGH, 27.04.2005 - VIII ZR 140/04

    Rechte des Stromabnehmers bei für ihn nicht erkennbaren Wechsel des

    Auszug aus OLG Bremen, 18.02.2016 - 3 U 41/12
    Ein entsprechender Fremdgeschäftsführungswille ist bei objektiv (auch) fremden Geschäften zu vermuten (st. Rspr., BGH, NJW-RR 2005, 1426 ff., 1428, m.w.N.).
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 16/05

    Fortführung des Gewerbebetriebes des Schuldners durch den Zwangsverwalter

    Auszug aus OLG Bremen, 18.02.2016 - 3 U 41/12
    Sie rügt, das Landgericht habe die zu Recht im Urteil zugrunde gelegte Entscheidung des BGH (Urteil vom 14.04.2005 - V ZB 16/2005) fehlerhaft angewandt.
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